Wie funktioniert das DialogCamp?

Das DialogCamp ist eine „Mitmach-Konferenz“, sein Konzept basiert auf der Idee der „BarCamps“. Bei BarCamps wird das Konferenzprogramm nicht im Vorhinein festgelegt, sondern am Tag der Veranstaltung in einem morgendlichen Plenum der Teilnehmer zusammengestellt. Alle Teilnehmer haben im Plenum die Möglichkeit, einen eigenen Vortrag kurz vorzustellen und für das Programm anzubieten. Spontane Vortragsangebote sind ebenso wie bereits vorbereitete Beiträge willkommen. Im Anschluss an das Plenum wird das Tagesprogramm zusammengestellt. Konferenztechnik wie beispielsweise Computer und Beamer stehen vor Ort zur Verfügung.

Direkter Austausch

Tauschen Sie sich direkt mit Experten aus – diskutieren Sie Ihr Fachwissen im Dialog mit anderen.

Mitmachkonferenz

Das Konzept basiert auf der Idee der „BarCamps“, die auch „Mitmach-Konferenzen“ genannt werden: Bringen Sie Ihren eigenen Vortrag mit!

Veranstalter

Eine gemeinsame Veranstaltung der FOM Hochschule und des Verlags C.H.BECK.

Kommunikation und Dialog

Auf BarCamps herrscht regelmäßig eine wesentlich angeregtere und dynamischere Kommunikation als bei herkömmlichen Konferenzen – sowohl während der einzelnen Vorträge, als auch daneben. Genau der richtige Effekt für ein „DialogCamp“, das insbesondere den Austausch zwischen den Teilnehmern anregen soll. Und auch die Veranstalter selbst suchen gezielt den Dialog: Herausgeber und Wissenschaftsbeiräte der MMR und der ZD sowie Professoren der FOM und die Vortragenden werden in den Pausen als Gesprächspartner für die Teilnehmer zur Verfügung stehen.

Das DialogCamp findet seit 2012 statt und unser Archiv dokumentiert die Programme der vorangegangenen Veranstaltungen mit Nachberichten und Bildern für Sie.

Das Programm des DialogCamps 2024

ab 8.30 Uhr                 Registrierung und Kaffee

9.00 Uhr                      Begrüßung und Aufruf an die Teilnehmer ihre mitgebrachten Vorträge vorzustellen

9.30 Uhr                      Anfangspanel zum Data Act

11.00-ca. 13.00 Uhr   Vortragssessions

13.00-14.00 Uhr         Literature meets Law

14.00-ca. 16.00 Uhr   Vortragssessions

16.00-17.00 Uhr         Abschluss-Panel zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Die Leuchttürme

„Datenstrategie und Data Act - Bedeutung und Handlungsoptionen für Deutschland“

 

Der europäische Data Act wird wohl ab 2025 angewendet, die deutsche Datenstrategie wurde im August 2023 beschlossen. Beide nehmen die Datenwirtschaft horizontal in den Blick und sortieren sich in eine Reihe anderer Datengesetze ein, von DS-GVO, über Data Governance Act bis Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

Besteht vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf für Gesetzgeber und Wirtschaft, um die Verfügbarkeit von und die Wertschöpfung mit Daten voranzutreiben und den Innovationsstandort Europa zu stärken? Wenn ja, wo? Und wo können und müssen wir damit die Grenzbereiche zwischen Datennutzung und Datenschutz neu ausbalancieren? Werden die Strategie und der Data Act direkt Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis haben? Und wie sind diese Entwicklungen darüber hinaus vor der nahenden Europawahl einzuschätzen?

 

LEUCHTTÜRME:

Sarah Johanna Zech - Als Head of Global Privacy Advisory & Data Ethics ist Sarah Zech in der Datenschutzabteilung der Allianz SE auch für KI Governance zuständig. Zuvor war sie bereits als Digital Compliance Counsel bei der Allianz SE tätig.

Vor Beginn ihrer Tätigkeit bei der Allianz arbeitete Frau Zech mehrere Jahre als Rechtsanwältin mit besonderem Schwerpunkt in den Bereichen Finanzaufsichtsrecht (MiFID II, PSD II, AIFMD etc) und Compliance, wobei sie vertiefte Erfahrungen im Bereich Sonderprüfungen gem. § 44 KWG erwarb und verschiedenste Mandanten im Finanzsektor wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fintech-Unternehmen beriet. Neben der juristischen Ausbildung hat Frau Zech einen Magisterabschluss in Philosophie und Kunstgeschichte absolviert.

Professor Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M. ist Inhaber der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Recht der Digitalisierung an der Universität Rostock. Zuvor war er an der Universität Wien als Projektmitarbeiter und ELI-Consultant bei dem transatlantischen Projekt „The ALI-ELI Principles for a Data Economy“ tätig, welches gemeinsam vom European Law Institute und vom American Law Institute durchgeführt wurde.

Die Forschungsschwerpunkte von Sebastian Schwamberger liegen im Privat-, Wirtschafts- und Zivilverfahrensrecht. Dabei beschäftigt er sich insbesondere mit den rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung, Plattformen, Künstlicher Intelligenz, Nachhaltigkeit und Enforcement. Derzeit verfasst Sebastian Schwamberger seine Habilitationsschrift mit dem Arbeitstitel „Digitale Asymmetrie“.

Susanne Dehmel ist seit Oktober 2014 Mitglied der Geschäftsleitung des Bitkom und verantwortet dort den Geschäftsbereich Recht & Sicherheit. In ihren Geschäftsbereich fallen auch die Technologie- und Marktthemen Cloud Computing, Künstliche Intelligenz, Quantum Computing, Industrie 4.0, Normung und Standardisierung sowie die Initiative #ShetransformsIT. Seit Dezember 2022 begleitet sie im Beirat Digitalstrategie Deutschland des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Umsetzung der Digitalstrategie. Sie war Mitglied der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ und vertrat von 2018-2022 die Wirtschaft im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen des BMJV/BMUV. Momentan engagiert sie sich in der Zukunftskommission Landwirtschaft, im Deutschen Strategieforum für Standardisierung, im Board of Directors der Gaia-X AISBL und im Datenschutzbeirat der Deutschen Telekom AG und ist aktiv als stellvertretende Vorsitzende im Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW), im Vorstand der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) sowie bei Deutschland sicher im Netz. Sie vertritt den Bitkom im Lenkungskreis der Plattform Industrie 4.0 und im Steering Committee Manufacturing-X. Susanne Dehmel ist Rechtsanwältin und absolvierte ihr Jura-Studium in Passau, Freiburg und Cardiff.

Prof. Dr. Angelika Niebler vertritt seit 1999 für die CSU den Regierungsbezirk Oberbayern und München im Europäischen Parlament. Dort ist sie Vorsitzende der CSU-Europagruppe und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe. Als promovierte Juristin ist sie Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, außerdem stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss.

Angelika Niebler ist seit 2015 stellvertretende Parteivorsitzende der CSU und wurde 2018 zur Präsidentin des Wirtschaftsbeirats der Union e.V. gewählt. Seit 1991 ist sie für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien in München tätig gewesen, seit 2015 als Of Counsel bei Gibson Dunn & Crutcher. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin lehrt sie an der Hochschule München den Masterstudiengang „Master of Science in Betriebswirtschaft / Applied Business Innovation“.

In Kürze werden wir hier die weiteren Leuchttürme benennen.

„Effektiver Schutz kritischer Infrastrukturen und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen – ein Blick auf das geplante KRITIS-Dachgesetz aus Sicht der Internetwirtschaft“

 

Zum Abschluss der Veranstaltung widmen wir uns diesem Thema.

Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken. Damit sollen erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen werden, die im Zuge der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen sind. Darin werden unter anderem die Unternehmen zum Risikomanagement verpflichtet und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK als Aufsichtsbehörde eingesetzt. Komplementär dazu soll mit dem parallel in Ressortabstimmung befindlichen „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2UmsuCG)“ Regeln und Vorgaben für digitale Unternehmen zentral geregelt werden.

Worauf der Gesetzgeber hier achten sollte, um Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden und welche Vorgaben insbesondere für IT-Unternehmen sinnvoll sind, um die allgemeine Cybersicherheit am Digitalstandort Deutschland auch künftig auf hohem Niveau halten zu können, soll im Rahmen dieses Panels zwischen Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutiert werden.  

 

Leuchttürme:

Ulrich Plate - Seit 1995 in Leitungsfunktionen für ISPs, Infrastruktur- und Netzwerkberatungsunternehmen international tätig. Ab 2005 Büro- und wissenschaftlicher Leiter für Mitglieder des Deutschen Bundestages, nach 2017 als Abteilungsleiter und CISO (atene KOM, MGIS) tätig. Berater bei der nGENn wieder seit 2022.

Andreas Könen ist Diplom Mathematiker und Abteilungsleiter CI - Cyber- und Informationssicherheit im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Zuvor war er der Leiter der Stäbe IT II - IT- und Cybersicherheit; sichere Informationstechnik und ÖS III - Cybersicherheit im Bereich der Polizeien und des Verfassungsschutzes im BMI. Bis 2016 war er der Vizepräsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Beim BSI begann Andreas Könen im Jahr 2006, als Leiter des Leitungsstabs. Im Jahr 2009 wurde ihm die Leitung des Fachbereichs „Sicherheit in Anwendungen und Kritischen Infrastrukturen“ übertragen. Im Anschluss daran übernahm er die Leitung des Fachbereichs „Koordination und Steuerung“.

Ab 2011 leitete er die Abteilung „Beratung und Koordination“. In den Vorjahren war er in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, mit dem Schwerpunkt Informationstechnik, tätig. Dies beinhaltete auch operative Funktionen. Andreas Könen ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Klaus Landefeld ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender und seit 1997 Vorstand Infrastruktur und Netze bei eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Er ist Experte für die Themen Infrastruktur und Netze, Netzneutralität, Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und IT-Sicherheit. Bereits 1984 hat er Mailboxsysteme und LAN-Infrastrukturen aufgebaut und 1995 mit der Nacamar Data Communications GmbH einen der ersten unabhängigen IP-Dienstleister in Deutschland gegründet. Nach dem Verkauf der Nacamar-Gruppe an World Online N. V. leitete Klaus Landefeld als CTO dort die pan-europäische Technik und verantwortete 1.500 Techniker in 17 Ländergesellschaften. Seit 2013 berät Klaus Landefeld mit der nGENn GmbH Unternehmen beim Aufbau und Betrieb von WLAN- und Breitbandnetzen, Datacentern und IP-basierten Dienstleistungen. Er ist außerdem Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragter für diverse Carrier.

Als Mitglied in diversen Gremien weltweit berät und unterstützt Klaus Landefeld Organisationen und Behörden. So ist er unter anderem Mitglied im Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur und Gründungsmitglied der DENIC eG, des AMS-IX und MINX. Klaus Landefeld ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrats der DE-CIX Group AG.

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor des cyberintelligence.institute in Frankfurt a.M. sowie Gastprofessor an der privaten, durch die Soros Foundation begründeten Riga Graduate School of Law in Lettland. Hier forscht er zu Themen an der Schnittstelle von Recht und Technik in der Cybersicherheit, Konzernstrategie sowie zu digitaler Resilienz im Kontext globaler Krisen mit einem Forschungsschwerpunkt insbesondere im chinesischen und US-amerikanischen IT-Recht. Kipker ist Berater der Bundesregierung und der Europäischen Kommission sowie Mitglied im Advisory Board von NordVPN. Überdies ist er als Gutachter der Bayerischen Akademie der Wissenschaften tätig und Mitherausgeber der MMR. Ehrenamtlich beteiligt sich Dennis Kipker in den USA am World Justice Project.

In Kürze werden wir hier die weiteren Leuchttürme benennen.

Weitere Leuchttürme:

Tim Wybitul ist Rechtanwalt und Partner bei Latham & Watkins in Frankfurt/M. sowie Mitherausgeber der ZD.

Diskussion zur aktuellen Entwicklungen bei DS-GVO-Bußgeldern - Einordnung und Praxisfolgen der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, Update zu dem Verordnungsentwurf zur effektiveren Durchsetzung der DS-GVO und weitere neuere Entwicklungen.

Barbara Schmitz ist Rechtsanwältin für IT- und Datenschutzrecht bei der BAY GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft in München.

DS-GVO und KI-VO: Was bedeutet „trainieren" und was „verarbeiten"? - Überlegungen zu Wechselwirkungen zwischen der DS-GVO und der KI-VO

Daniel Sohn  ist Jurist bei der Aleph Alpha GmbH, einem deutschen KI Start-up, und betreut dort im Schwerpunkt die Bereiche Product und Go-to-Market. Ein besonderes Interesse hat er hier an Rechtsfragen rund um Trainingsdaten für KI und den EU AI Act. Daniel Sohn war in den vergangenen 20 Jahren als Unternehmensjurist für verschiedene Internationale Technologieunternehmen und deutsche Start-ups tätig, stets im Bereich von Internettechnologien. Er studierte Jura in Augsburg und lebt mit seiner Familie in München.

KI-Technologie: Aktuelle rechtliche Herausforderungen - Chancen und Potenziale von KI

Joerg Heidrich  ist im Rahmen der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte (recht-im-internet.de / ki-kanzlei.de) im Bereich Datenschutz, KI-Recht und IT-Sicherheitsrecht in Hannover tätig. Daneben ist er als Justiziar und Datenschutzbeauftragter des Heise-Verlags (u.a. c’t, iX, heise online) beschäftigt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Concord, NH, USA, beschäftigt er sich mit den juristischen Problemen an der Grenze von Technik und Recht. Er ist Fachanwalt für IT-Recht, Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV) und Zertifizierter Compliance Officer (Steinbeis Hochschule). Heidrich ist Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zu rechtlichen Aspekten der IT-Security sowie Lehrbeauftragter für Datenschutzmanagement an der Hochschule Hannover.

Digitales Freiwild? - KI und das Ende des Urheberrechts (wie wir es kennen)

Literature meets Law

Markus Gasser im Gespräch mit Prof. Dr. Martin Hielscher, ehemaliger Programmbereichsleiter Belletristik, Verlag C.H. Beck.

Markus Gasser
Lil

Die brillante Unternehmerin Lillian Cutting ist so erfolgreich und unabhängig, wie es eine Frau um 1880 nur sein kann. Auf ihrem eigensinnigen Weg nach oben hat sie gegen alle gesellschaftlichen Konventionen verstoßen und ganz New York gegen sich aufgebracht. Dort ist man sich einig: Diese Frau muss verschwinden. Ein für alle Mal. Koste es, was es wolle. Dabei hätten alle damit rechnen können, dass Lil ihre Freiheit, ihre Würde und ihr Vermögen niemals opfern würde. Und als es so weit kommt, dass es um ihr nacktes Überleben geht, dreht "Lil the Kill" den Spieß um.

Markus Gasser

ist Autor zahlreicher Bücher, Universitätsdozent und Schöpfer des beliebten YouTube-Kanals «Literatur Ist Alles».

Moderation

Anke Zimmer-Helfrich
Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien
Chefredakteurin MMR / ZD, Verlag C.H.BECK

Christine Völker-Albert
Redakteurin MMR / ZD, Verlag C.H.BECK

Veranstaltungsort

Alte Hopfenpost
Hopfenstraße 6
80335 München

Anmeldung zum DialogCamp 2024

Sichern Sie sich hier Ihr Ticket für das nächste Dialog Camp in München.

Stimmen zum DialogCamp

„Diese Art von Informationsaustausch war neu für mich. So sollten Kongresse häufiger ablaufen. Informationen interessant präsentiert und die Möglichkeit mit einem eigenen Beitrag mitzuwirken. Nicht zuletzt möchte ich die tollen Sandwiches von Freshbury erwähnen. Es war eine tolle Mitmachveranstaltung, die wirklich weiterzuempfehlen ist.“

Claus Bauer, Geschäftsführer CerDat GmbH, Mannheim

„Das Dialog Camp hat mir hervorragend gefallen. Sehr angenehm fand ich die ungezwungene Atmosphäre, die auch durch die allgemeine Vorstellungsrunde zu Beginn aufgelockert wurde. Obwohl kein Programm festgelegt war, fanden sich viele spannende Vorträge, die das IT- und Datenschutzrecht abdeckten und aus denen sich interessante Diskussionen entwickelten.“

Matthias Lachenmann, Rechtsanwalt, Paderborn

„Eine überzeugende und inspirierende Veranstaltung in einem neuen, zeitgemäßen Format mit aktuellen Themen, hervorragenden Referenten und sehr spannenden Diskussionen in einer angenehmen Atmosphäre. Ich habe die Veranstaltung bereits weiter empfohlen und werde sehr gerne beim 3. DialogCamp 2014 wieder dabei sein. Nochmals herzlichen Dank an alle, die zum Erfolg des 2. DialogCamp beigetragen haben!"

Gabriele Freifrau von Thüngen-Reichenbach, Rechtsanwältin, Coburg

„Eine sehr gute Erfahrung: Der unkomplizierte organisatorische Rahmen des DialogCamps hat die Diskussion beflügelt. Ich kann den Besuch nur sehr empfehlen."

Dr. Oliver Draf, LL.M. (McGill), Rechtsanwalt, DSB Allianz Deutschland Gruppe

Die Veranstalter des DialogCamp

Das DialogCamp ist eine gemeinsame Veranstaltung der Fachzeitschriften „MultiMedia und Recht“ und „Zeitschrift für Datenschutz“ aus dem Verlag C.H. Beck
sowie der FOM Hochschule.

MMR - ZEITSCHRIFT FÜR IT-RECHT UND RECHT DER DIGITALISIERUNG

Die juristische Fachzeitschrift MMR informiert umfassend und zuverlässig seit nunmehr 25 Jahren über alle Bereiche des IT-Rechts, des Rechts der Digitalisierung sowie des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts.

Darüber hinaus liefert zweimal im Monat der Newsdienst MMR-Aktuell per E-Mail zusätzlich zum Heft den Kompaktüberblick über die aktuellen Entwicklungen im IT-Recht und Recht der Digitalisierung mit Kurzbeiträgen und Kommentaren zu aktuellen Entwicklungen aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung, exklusiven Nachrichtenmeldungen von Instituten und Verbänden, Neuigkeiten aus den Gerichten, den Behörden und aus den verschiedenen Gremien der EU sowie mehrmals im Jahr einen umfassenden Leitsatzdienst.

Auf der » MMR-Homepage finden Sie nicht nur tagesaktuell neue Nachrichten rund um das IT-Recht und Recht der Digitalisierung, sondern auch weitere ausgewählte Meldungen aus dem Newsdienst, die Expertensuche in unserem umfangreichen Nachrichtenarchiv, die Inhaltsverzeichnisse des jeweiligen aktuellen Hefts, Verlinkung zu den Beck-Blogs, kostenlose Beilagen und Buchrezensionen von ausgewählten Experten, Tagungsberichte von nationalen und internationalen Veranstaltungen sowie wichtige Termine.

Zeitschrift für Datenschutz (ZD)

Die Zeitschrift für Datenschutz (ZD) trägt die datenschutzrechtlichen Aspekte seit mehr als 10 Jahren aus allen Rechtsgebieten zusammen und begleitet gleichzeitig die nationale und internationale Diskussion rund um den Datenschutz. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen aus der Unternehmenspraxis, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und gewichtet werden. Renommierte Herausgeber unterstützen die Redaktion. Jedes Heft enthält ein Editorial, das von führenden Köpfen aus der Datenschutzszene geschrieben wird, fundierte Aufsätze mit praxisorientierten Lösungsvorschlägen, durchgehend zweisprachige Abstracts in Deutsch und Englisch, Gerichtsentscheidungen mit Anmerkungen sowie aktuelle Kurzbeiträge. Die farbig hervorgehoben Schlagwörter im Print erleichtern eine schnelle Einordnung der komplexen Themen.

Das Ineinandergreifen von Print mit dem zweimal im Monat erscheinenden Online-Newsdienst ZD-Aktuell, den Informationen auf der » ZD-Homepage und den verschiedenen Diskussionen im Blog und in der ZD-Community machen das innovative System der ZD aus.

FOM Hochschule

Mit rund 50.000 Studierenden zählt die FOM zu den größten Hochschulen Europas. Initiiert durch die gemeinnützige Stiftung für internationale Bildung und Wissenschaft ermöglicht sie Berufstätigen, Auszubildenden, Abiturienten und international Studierenden ein Hochschulstudium. Die FOM ist staatlich anerkannt und bietet mehr als 50 akkreditierte Bachelor- und Master-Studiengänge an – im Campus-Studium an über 30 Hochschulzentren oder im ortsunabhängigen Digitalen Live-Studium aus den Hightech-Studios der FOM. Studierende können zudem weltweit Studienerfahrungen an renommierten Partnerhochschulen sammeln.

Die Partner des DialogCamps

ANGA

Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von knapp 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Zu den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zählen Vodafone, Telekom Deutschland, Tele Columbus (PŸUR), Deutsche Glasfaser, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel und eine Vielzahl von Technologieausrüstern. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet.

Bitkom

Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlands-umätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

BvD

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.600 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

BVDW

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft und setzt sich für die Schaffung von Markttransparenz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. Sein Netzwerk von Experten liefert mit Zahlen, Daten und Fakten Orientierung zu einem zentralen Zukunftsfeld. Neben der DMEXCO und dem Deutschen Digital Award richtet der BVDW eine Vielzahl von Fachveranstaltungen aus. Mit Mitgliedern aus verschiedensten Branchen ist der BVDW die Stimme der Digitalen Wirtschaft.

davit im DAV – Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein

davit fördert die Aus- und Fortbildung sowie die Vernetzung der Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Fragen des ITK-Rechts, des Multimediarechtes und mit Rechtsfrage im Bereich der digitalen Güter, Daten, Services und Medien befassen. Mit der davit Reihe der IT-Rechtstage trifft man sich im gesamten Bundesgebiet. davit vermittelt durch Fachtagungen, Seminare, Publikationen und intensiven Austausch unter den Mitgliedern Basis- und Spezialwissen. Vielfältige Kooperationen mit Verlagen und Lösungsanbietern sowie der monatliche Newsletter und Pressedienst runden das davit-Mitgliederangebot ab. In der Anwaltschaft unterstützt davit bei der Bewältigung der Herausforderungen der elektronischen Kommunikation und IT-Sicherheit in der Anwaltskanzlei durch Workshops, Informationen und die davit-ITK Grundregeln.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco (www.eco.de) der führende Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco maßgeblich das Internet, fördert neue Technologien, schafft Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. eco hat Standorte in Köln, Berlin und Brüssel. eco setzt sich in seiner Arbeit vorrangig für ein leistungsfähiges, zuverlässiges und vertrauenswürdiges Ökosystem digitaler Infrastrukturen und Dienste ein.

Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

Informationsfreiheit und Datenschutz bilden zwei Seiten derselben Medaille. Seit 2003 tritt die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) für die Stärkung der Transparenz und für einen verbesserten Schutz der Privatsphäre ein. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Schaffung einer exklusiven Plattform für strategische Diskussionen zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zur Zukunft von Informationsfreiheit und Datenschutz in Deutschland und Europa. Gegründet wurde die EAID vom damaligen Berliner Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, Vorsitzender ist zurzeit Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D.

game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.

Der game ist der Verband der deutschen Games-Branche. Seine Mitglieder sind Entwickler, Publisher und viele weitere Akteure der Games-Branche wie eSports-Veranstalter, Bildungseinrichtungen und Dienstleister. Als Träger der gamescom verantwortet der game das weltgrößte Event für Computer- und Videospiele. Der Verband ist Gesellschafter der USK und der Stiftung Digitale Spielekultur sowie Träger des Deutschen Computerspielpreises. Als zentraler Ansprechpartner für Medien, Politik und Gesellschaft beantwortet der game alle Fragen etwa zur Marktentwicklung, Spielekultur und Medienkompetenz. Games bereichern das Leben aller Menschen. Daher ist es die Mission des Verbandes, Deutschland zum besten Games-Standort zu machen.

IAPP

The IAPP is the largest and most comprehensive global information privacy community and resource. Founded in 2000, the IAPP is a not-for-profit organization that helps define, promote and improve the privacy profession globally.

RAILS – Rechtswissenschaftliche Gesellschaft für Künstliche Intelligenz und Robotik e.V (Robotics & AI Law Society)

RAILS ist die rechtswissenschaftliche Antwort auf die zunehmende Digitalisierung unserer modernen Gesellschaft. Künstliche Intelligenz (KI) und (smarte) Robotik verändern unsere Gesellschaft. Die daraus resultierenden Herausforderungen werfen im Moment mehr Fragen auf, als Antworten vorhanden sind. Zentrale Aufgabe der RAILS ist es daher, die Diskussion um den gegenwärtigen und künftigen (nationalen und internationalen) Rechtsrahmen für KI und Robotik in wissenschaftlicher Hinsicht zu begleiten und konkrete Empfehlungen zu rechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.

STIFTUNG DATENSCHUTZ

Die Stiftung wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes. Hierzu bietet sie eine Plattform zur Diskussion zu Fragen der Datenpolitik und informiert zur Umsetzung des Datenschutzrechts in der Praxis. Die Bundestiftung versteht sich als Schnittstelle zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Stiftung Datenschutz ist gemeinnützig und neutral; sie agiert frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen.

VAUNET – Verband Privater Medien e.V.

Der VAUNET ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels – national und auf EU-Ebene.

Archiv

Hier finden Sie Nachberichte zu den vergangenen DialogCamps.

 

Bereits zum dritten Mal traf sich eine große Gruppe deutscher IT- und Datenschutzrechtler in der FOM München zum 3. LawCamp, das unter dem Motto „Meet in the LawCloud“ stand. Das Konzept des Bar Camps etablierte sich also zu einer festen Größe und wird sicherlich auch die nächsten Jahre eine lohnenswerte Plattform für den zwanglosen, aber anspruchsvollen Austausch zum IT-Recht darstellen.

 

Das Dialog Camp bietet eine kleine Zahl von „Leuchtturmreferenten“, die bereits vorher bekanntgegeben sind – ansonsten existiert kein festes Programm, jeder Teilnehmer kann/soll ein Thema mitbringen, das entweder in Vortragsform oder offener Kommunikation behandelt wird. Dass dieses Jahr zwei Vorträge weniger als in den letzten beiden Jahren gehalten wurden, hatte den Vorteil, dass den Teilnehmern die Wahl zwischen den parallel stattfindenden Vorträgen zumindest etwas erleichtert wurde.

 

Nach einer Vorstellungsrunde stellte Prof. Dr. Jochen Schneider die Frage, „Lässt sich der Datenschutz ohne ein – neues – Schutzgut regeln?”. Sicherlich ist dies möglich, wie die geplante DS-GVO zeigt. Schneider zeigte jedoch überzeugend auf, dass es dennoch angebracht wäre, die strikte Anknüpfung an die „personenbezogenen Daten“ aufzugeben und stattdessen nach neuen Wegen zu suchen, die das Schutzniveau der Betroffenen erhöhen würden. Er schlug vor, die Zweckbindung zu stärken und ein Haftungskonzept zu etablieren, das die gerichtliche Durchsetzung der Rechte gewährleisten würde.

 

Dr. Christiane Bierekoven stellte die Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie vor, die den Rechtsanwender wieder vor eine Vielzahl von Problemen stellen wird, nachdem mit dem derzeitigen Fernabsatzrecht endlich ein allgemein anerkanntes System etabliert war. So wurde beispielsweise diskutiert, wann die vorhandenen Zahlungsmöglichkeiten angezeigt werden müssen und ob dies zur Folge hat, dass nun ein Scoring für jeden Webshopbesucher bereits zu Beginn durchzuführen ist. Bei der Widerrufsbelehrung ist zu begrüßen, dass die unendliche Frist bei fehlerhafter Belehrung wegfällt, jedoch ist völlig unklar, wie die nunmehr vorhandenen vier verschiedenen Zeitpunkte für den Fristbeginn umzusetzen sind.

 

Nach der Mittagspause sprach Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Verbraucherschutz und Datenschutz. Sie sprach sich bedingungslos für den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gegenüber Unternehmen und Geheimdiensten aus und begrüßte die geplante DS-GVO als ein wichtiges diesbezügliches Element. Dazu forderte sie, der Verordnung durch eine größere Zahl von Bereichsausnahmen zu mehr Geltung zu verhelfen. Demgegenüber lehnte sie es ab, die eigentlich zu begrüßende Sanktionierung von Datenschutzverstößen durch ein Verbandsklagerecht und mehr Rechte der Betroffenen (z.B. klarere Regeln für Schadensersatzforderungen) zu verschärfen. Die Begründung für die Ablehnung dieser sinnvollen Regelung wurde nicht klar.

 

Die kurz vor Weihnachten losgetretene Welle der Abmahnungen von Streaming auf einem Porno-Portal wurde durch Joerg Heidrich launig dargestellt. Er erläuterte die Hintergründe und technisch angewandten Mittel, die hart an der Grenze zur Illegalität waren. Es folgte eine umfangreiche Diskussion, wie solche Methoden von Anwälten unterbunden werden könnten, um den Berufsstand nicht weiterer negativer Öffentlichkeit auszusetzen. Allgemein wurde bedauert, dass die „mafiösen Strukturen“ wohl weiter ihr Unwesen treiben könnten. Hoffnung setzte man auf darauf, dass die Anwaltskammern endlich eine genauere Prüfung der Sachverhalte vornehmen würden oder dass die Staatsanwaltschaften die Erfolgshonorare vereinbarenden Kanzleien wegen Betrug verfolgten.

 

Christian Kast stellte ein System der „homomorphen Verschlüsselung“ vor, in dem die Unternehmensdaten dreifach verschlüsselt outgesourct werden: Die verschlüsselten Daten werden in einer verschlüsselten Verbindung verschlüsselt berechnet. Angesichts der weitreichenden Ausspähprogramme der Geheimdienste herrschte jedoch Ratlosigkeit, ob noch irgendwelche sicheren technischen Sicherheitsmaßnahmen existieren würden. Kast war demgegenüber der Ansicht, dass Freiheit durchaus noch möglich sei, jedoch für fast alle zu anstrengend.

 

Dies nur als kleiner Ausschnitt der Vorträge des 3. DialogCamps, die alle Bereiche des IT-Rechts abdeckten. Dass das offene Konzept aufging, bewiesen auch die tiefgehenden Diskussionen, die zwischen und nach den Vorträgen ebenso wie in den Pausen geführt wurden.

 

Matthias Lachenmann, Rechtsanwalt aus Paderborn.

 

Weiterführende Links:

 

Auszug aus den Vorträgen 2014

 

zum Download:

 

Verdachtsberichterstattung und Online-Archive
von Dr. Volker Schumacher

Cloud Computing in a Regulated Pharma Environment
von Prof. Dr. Thomas Staedter

Verschlüsselung als Freiheit
von Christian R. Kast

Cloud Computing rechtskonform einkaufen und verkaufen
von Klaus Foitzick

 

Auszug aus den Vorträgen 2013

Alle Vorträge in der Übersicht finden Sie in unserem Sessionplan.

 

Vortragsthemen:

Cloud Computing – Vorteile, rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltung von Cloud-Verträgen
vom Dr. Christian Arlt

efficientRecruiting 2.0 – Effizientes Recruiting von Fachkräften im Web 2.0
von Prof. Ricardo Büttner

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail-Kontrollen
von Tamina Preuß

Über 80 Teilnehmer des 1. DialogCamps diskutierten über Multimedia, IT und Datenschutz am 13.6.2012 in München

 

Das BarCamp – auch „Mitmach-Konferenz“- genannt – war einfach wie spannend: Neben den wenigen Leuchtturmreferenten, deren Beiträge im Vorfeld feststanden und so eine gewisse Struktur vorgaben, konnten über 80 Teilnehmer des 1. DialogCamps am 13.6.2012 in München selbst Themenvorschläge einbringen. Die übrigen Gäste stimmten darüber ab, welche Themen sie aus den Bereichen Daten, Handel, Software, Content und Kontrolle hören wollten. Insgesamt 18 Fachbeiträge gab es zur Auswahl.

Zu den Leuchtturmreferenten gehörten namhafte Gäste wie Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp,  Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen,  Prof. Dr. Jochen Schneider, Seniorpartner der Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller, Dr. Johannes Zöttl, Partner bei der internationalen Anwaltssozietät Jones Day, Dirk von Gehlen, Leiter „Social Media/Innovation“ bei der Süddeutschen Zeitung, Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, sowie Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Das DialogCamp war eine gemeinsame Veranstaltung der Fachzeitschrift Multimedia und Recht (MMR), Zeitschrift für Datenschutz (ZD) des Verlags C.H. Beck sowie der FOM Hochschule München.

 

Auszug aus den Vorträgen 2012

Alle Vorträge in der Übersicht finden Sie in unserem Sessionplan.

 

Vortragsthemen:

 

Externer Telefondienst für Anwälte, Arztpraxen und Krankenhäuser?
von Isabell Conrad

Gebrauchtsoftware vor dem EuGH – der aktuelle Stand des Verfahrens im Fall UsedSoft
von Dr. Truiken Heydn

Das Kohärenzverfahren nach dem Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung
von Thomas Kranig